Antifa-AG der Uni Hannover & Gewerkschaftsforum Hannover:


Die in Italien geltenden Regelungen in Sachen gewerkschaftliche Vertretungsrechte sind seit langem schwerlich als fair und demokratisch zu bezeichnen – einmal ganz abgesehen davon, dass mit Zustimmung der drei großen etablierten Gewerkschaftszentralen CGIL, CISL und UIL das Streikrecht allgemein immer weiter eingeschränkt und z.B. im Transportsektor (solange man sich an diese Regeln hält) weitgehend wirkungslos gemacht wurde. Berühmt-berüchtigt sind die Regeln für die Wahl der Einheitlichen Gewerkschaftlichen Vertretungen (RSU) in den Privatunternehmen. Dort haben sich CGIL-CISL-UIL als führende Sozialpartner eine Quote von 33% der Sitze gesichert, die zwar voll stimmberechtigt sind, aber nicht gewählt, sondern entsprechend den Stimmanteilen bei der Wahl der übrigen zwei Drittel unter den drei Bünden aufgeteilt werden. Offiziell soll das „betriebsegoistischen Tendenzen“ entgegenwirken und den Zusammenhang der Werktätigen insgesamt stärken. Tatsächlich werden so Mehrheiten linker Basisgewerkschaften oder oppositioneller Listen erheblich erschwert und das Co-Management mit den Unternehmern gesichert.


Nun hat der Generalsekretär der größten italienischen Gewerkschaftszentrale, der ehemals PCI- und heute DS-nahen CGIL, Guglielmo Epifani, Mitte Mai 2004 ein neues sozialpartnerschaftliches Abkommen mit der Kapitalseite vorgeschlagen, um die in einzelnen Bereichen nach wie vor starken Basisgewerkschaften noch weiter auszubremsen. Dagegen protestiert in der nachfolgend übersetzten Erklärung der nationale Sekretär der linken Basisgewerkschaft Sin Cobas, Luciano Muhlbauer, die sich an den französischen SUD-Gewerkschaften orientiert und der offiziellen IV.Internationale nahe steht. Interessanterweise fordern sowohl der mitte-linke Mehrheits- als auch der rechte Minderheitsflügel der CGIL-Metallarbeitergewerkschaft FIOM genau wie der Sin Cobas, aber im Gegensatz zu CGIL-Chef Epifani, eine gesetzliche Regelung dieses Problems.


GEWERKSCHAFTLICHE VERTRETUNG:


EPIFANI – SPIELER ODER SCHIEDSRICHTER ?


ES BEDARF EINES GESETZES ÜBER DIE VERTRETUNG


Erklärung von Luciano Muhlbauer (nationaler Sekretär des Sin Cobas)


Dass es in Italien ein Problem der gewerkschaftlichen Demokratie gibt, haben besser als tausend Worte, der Arbeitskampf der Straßenbahn- und Busfahrer und derjenige der <FIAT-> Arbeiter in Melfi verdeutlicht. Der Arbeitsminister Maroni <Lega Nord> hat für einige Werbespots davon profitiert, während sein Staatssekretär zum Einsatz der Gummiknüppel gegen die Arbeiter in Melfi aufrief. Und nun lanciert Epifani von der CGIL-Versammlung in Chianciano aus einen Vorschlag, der von <CISL-Chef> Pezzotta bereits aufgegriffen wird und offen gestanden Besorgnis erweckt.


Epifani zufolge sollten es die Spitzen von CGIL, CISL und UIL sein, die die Regeln der gewerkschaftlichen Demokratie und Vertretung aufstellen, sich dann mit der Confindustria einigen und dabei jede gesetzliche Intervention ausschließen. Oder anders gesagt: Er empfiehlt eine Kur, die der Krankheit ganz massiv gleicht.


Die heute bestehenden Regeln der gewerkschaftlichen Demokratie und Vertretung sind nämlich die seinerzeit von CGIL, CISL und UIL mit Confindustria und Regierung vereinbarten.


Jene Regeln sehen z.B. vor, dass im gesamten Privatsektor 33% der Delegierten der Beschäftigten von Rechts wegen CGIL, CISL und UIL zustehen – ganz unabhängig von der Meinung der Beschäftigten. Oder sie gestatten es heute, dass nationale Tarifverträge gegen die manifeste Meinung der betroffenen Beschäftigten durchgesetzt werden können, wie es im Fall der Straßenbahn- und Busfahrer und im Falle der Metallarbeiter geschehen ist.


Man kann nicht zugleich Schiedsrichter und beteiligte Partei sein. Die Demokratie und die Vertretung betreffen alle Beschäftigten und sind nicht die Privatsache von irgendjemand, wie groß oder klein er auch sei. Das ist der Grund, warum das gesetzliche Instrument als das geeignetste erscheint.


Es bedarf eines Gesetzes über die gewerkschaftliche Vertretung, das die von der Verfassung geschützte gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit wirksam werden lässt und dem institutionalisierten Vertretungsmonopol ein Ende setzt. Und vor allem ist es nötig in den Werktätigen die Protagonisten der Gewerkschaftsarbeit anzuerkennen. Daher muss die Urabstimmung über Abkommen und Tarifverträge verbindlich vorgesehen werden.


Es ist notwendig den Werktätigen, die die Inhaber der gewerkschaftlichen Rechte sein müssen, die Entscheidung über die eigenen Arbeitsbedingungen zurückzugeben.


Pressebüro Sin Cobas


Mailand, 13.Mai 2004


<Hervorhebungen wie im Original>


Vorbemerkung, Übersetzung und Einfügungen in eckigen Klammern:

Antifa-AG der Uni Hannover und Gewerkschaftsforum Hannover