Antifa-AG der Uni Hannover & Gewerkschaftsforum Hannover:


Im Verlauf der letzten 15 Jahre ist es in Italien zu massiven Einschränkungen des Streikrechtes gekommen - insbesondere (aber nicht nur) im Transportsektor und im öffentlichen Dienst. Einiges Aufsehen hat dabei der “wilde” Streik der Triester Busfahrer erregt, über den in zwei nebenstehenden Artikeln genauer informiert wird. Die unabhängigen kämpferischen Basisgewerkschaften Italiens (COBAS, CUB etc.) haben daraufhin begonnen ihre Zusammenarbeit gerade im Transportsektor zu intensivieren und den Ausbruch des Irak-Krieges zum Anlaß zu nehmen, ohne Vorankündigung zu streiken, wie es ein Paragraph des entsprechenden Gesetzes zwar erlaubt, Regierung und padroni aber unbedingt verhindern wollen. Über diese Ausgangsbedingungen und die gemeinsame Initiative der Basisgewerkschaften informiert der nachfolgende Artikel der links-unabhängigen italienischen Tageszeitung “il manifesto” vom 2.3.2003:



Basisgewerkschaften gegen die Begrenzungen des Streikrechtes


Der Generalstreik ohne Vorankündigung gegen den Krieg im Irak bereits beschlossen.


Sara Menafra


“Während die Unternehmen fortfahren ihre Arbeiten auszulagern, erfährt unser Recht zu streiken, immer weitere Einschränkungen.” Diese Anklage kommt von Pierpaolo Leonardi von den Rappresentanze di Base (Basisvertretungen - RdB), der gestern an der nationalen Koordination der Basisgewerkschaften der Personennahverkehrsbranche in Bologna teilgenommen hat. Die Diskussion über die Begrenzungen des Streikrechtes, an der Vertreter teilnahmen, die aus ganz Italien und aus jedem Teil des Transportsektors kamen, ging von einer Episode aus, die im vergangenen Januar geschah als die Beschäftigten des Transportunternehmens von Triest beschlossen, ohne Vorankündigung zu streiken, um gegen die Privatisierung des Dienstes zu protestieren. Wie einige der Busfahrer der ACT während der gestrigen Versammlung berichteten, hatten sie Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft am 1.Januar angekündigt, alle von der Gemeinde unterschriebenen Abkommen als annulliert zu betrachten und umgehend 120 überschüssige Beschäftigte in Mobilität versetzen zu wollen <d.h. in Italien de facto: zu entlassen>. Von diesen Erklärungen war ein sofortiger und spontaner Streik ausgegangen, der die Stadt Triest zwei Tage lang lahmlegte. Am kommenden 7.März <2003> werden 57 Beschäftigte des Unternehmens unter der Anklage vor Gericht gestellt, einen öffentlichen Dienst unterbrochen zu haben. Für denselben Tag hat die Koordination der Basisgewerkschaften einen Streik des gesamten Sektors angesetzt, um gegen “die Versuche” der Kriminalisierung der Arbeiter “zu protestieren”, “die ein von der Verfassung festgelegtes Recht ausüben”.


Die Aktion in der kommenden Woche wird der erste Termin einer Reihe von Mobilisierungen sein, die die Basisgewerkschaften gegen die Beschränkung des Streikrechtes zu starten beabsichtigen. Laut den Gewerkschaften machen es nämlich die Entscheidungen der Garantiekommission, die die Durchführbarkeit der Streiks der öffentlichen Dienste festlegt, immer schwieriger Proteste zu organisieren, die in der Lage sind, prompt auf die Entscheidungen des Unternehmens zu antworten. “Mittlerweile funktioniert der Streik auf Voranmeldung. Man muß sich <hinten> in der Schlange anstellen und auch mal 4 Monate warten, um bezüglich eines Vorfalles zu mobilisieren, der heute geschehen ist. Selbstverständlich zielt diese Situation auch darauf ab, die Beteiligungsquoten zu drücken”, erklärte die Rechtsanwältin Rosaria Domizia.


Das Gesetz 87 aus dem Jahre 2000 legt fest, daß die Streiks in den öffentlichen Diensten mit mindestens 15 Tagen Vorankündigung festgesetzt werden.


Gleichzeitig legt die Garantiekommission (der seit letzten Dezember keiner der beiden Väter des Arbeiterstatutes <= des italienischen “Betriebsverfassungsgesetzes”>, Giorgio Ghezzi und Gino Giugni, mehr angehört) von Fall zu Fall fest, daß die Streiks, die ein und denselben Sektor oder ein und denselben “Nutzungsbereich” betreffen, mindestens 10 Tage Abstand voneinander haben. Im selben Maße verlängern sich die Zeiträume und häufig geschieht es, daß ein Streik auch <auf einen Termin> Monate nach seiner ersten Ansetzung festgelegt wird. “Wir arbeiten daran, eine Koordination zwischen den entsprechenden Anwälten aller Organisationen der Basisgewerkschaftsbewegung aufzubauen”, sagt die Anwältin Domizia weiter, “um die Beschlüsse der Kommission unter Beobachtung zu halten und damit es gelingt, die Ansetzungen der Streiks in sinnvoller Weise zu koordinieren.”


Die gestrige Versammlung in Bologna hat auch die Verabredung zu einem sofortigen und Generalstreik bestätigt, der am Tag nach dem Beginn des Krieges gegen den Irak stattfinden wird. “Wenn es Probleme gibt, werden wir uns auf den Gesetzestext aus dem Jahr 2000 berufen, das die Möglichkeit des sofortigen Streiks im Fall des Anschlages auf die Verfassung oder Gefahr für die Unversehrtheit der Werktätigen garantiert”, unterstreicht Leonardi von den RdB und schließt: “Wenn der Krieg ausbricht, werden diese beiden Bedingungen erfüllt sein.”


<Artikel 11 der italienischen Verfassung untersagt das Führen oder die Beteiligung an einem Krieg - außer im Falle der Selbstverteidigung - ausdrücklich !>


Vorbemerkung, Übersetzung und Einfügungen in eckigen Klammern:

Antifa-AG der Uni Hannover und Gewerkschaftsforum Hannover