Antifa-AG der Uni Hannover & Gewerkschaftsforum Hannover:

 

Die (dem Gewerkschaftsbund CGIL angehörende) FIOM ist die größte italienische Metallarbeitergewerkschaft. Mit offiziell 350.000 Mitgliedern liegt sie weit vor der FIM-CISL (offiziell 180.000 Mitglieder) und der UILM (90.000). Ihre Bedeutung hängt außer mit der strategischen Rolle des Metallsektors im Produktionsprozess auch damit zusammen, dass sie im Spektrum der etablierten Gewerkschaften Italiens den Kern des linken Flügels darstellt. So war sie auch die erste der etablierten Gewerkschaften, die sich an der entstehenden Antiglobalisierungsbewegung beteiligte und dabei das Bündnis mit den linken Basisgewerkschaften (CUB, COBAS) und den linksradikalen Tute Bianche (später Disobbedienti / Ungehorsamen) nicht scheute. Nachdem man sich auf dem Europäischen Sozialforum vom 15. bis 17.10.2004 in London darauf geeinigt hatte, den Kampf gegen die Bolkestein-Richtlinie der EU und ähnliche Dekrete zu intensivieren, gab das oberste Führungsgremium der FIOM am 27.Oktober 2004 zu diesem Themenkomplex die folgende, u.a. auf ihrer Homepage (www.fiom.cgil.it) veröffentlichte, Erklärung heraus:

 

Mitteilung des Nationalen FIOM-Sekretariats:

 

Das Nationale Sekretariat der FIOM fordert den Stopp der neuen Arbeitszeitrichtlinie sowie der „Bolkestein-Richtlinie“ der Europäischen Union

 

Zwei Richtlinien der Europäischen Union, die gegenwärtig in der Diskussion sind, können für die Rechte der Werktätigen und die gewerkschaftlichen Tarifverhandlungen enorme Schäden hervorrufen. Die Revision der Arbeitszeitrichtlinie verschlechtert Regelungen noch weiter, die in punkto Arbeitszeit <bereits> zu einer Ausweitung der wilden Flexibilisierung geführt haben. Die Flexibilität einer 48 Stunden-Woche würde dadurch auf das ganze Jahr ausgedehnt. Es würde die Möglichkeit individueller Abweichungen bis hin zu einer Wochenarbeitszeit von 65 Stunden geschaffen. Die Situation der auf Abruf Arbeitenden und derjenigen, die keine festgelegte Arbeitszeit haben, würde weiter verschlechtert. Die neue Arbeitszeitrichtlinie ist daher unakzeptabel. Sie zerstört die nationalen Tarifverträge und schafft den Spielraum für die absolute Willkür bei den Wochenarbeitszeiten bzw. für ihre totale Individualisierung. Diese Richtlinie muss daher radikal in Frage gestellt werden und die FIOM fordert alle politischen Kräfte auf, aktiv zu werden, damit nicht grundlegende Rechte der Werktätigen zur Diskussion gestellt werden.

 

Das Nationale Sekretariat der FIOM beteiligt sich sodann mit Überzeugung an der im Zuge des Londoner Sozialforums gestarteten Kampagne zum Stopp der „BOLKESTEIN-RICHTLINIE“ der Europäischen Union. Diese von der Europäischen Kommission am 13.Januar 2004 verabschiedete Richtlinie wird beginnend mit der Sitzung des Europa-Parlaments am 11.November diskutiert und ihren Weg durch die zuständigen Gremien wahrscheinlich im Frühjahr 2005 abschließen.

 

Das Gravierende an dieser Richtlinie ist, dass sie die Prinzipien von Solidarität und Gleichheit sowie der Ausdehnung der sozialen und Arbeitsrechte aushebelt, die die Grundlage der Union sein sollten und die für viele Verfassungen (diejenige der Italienischen Republik eingeschlossen) fundamental sind. Die Richtlinie bejaht, im Namen der Ausweitung des freien Marktes und der freien Konkurrenz, das Prinzip der wildesten Konkurrenz auf der Ebene der Dienstleistungen, der wirtschaftlichen Aktivitäten und der Arbeitsverhältnisse. Die unakzeptablen Punkte der Direktive sind zahlreich, der schwerwiegendste liegt im Artikel 16, der sich auf das Prinzip des Ursprungslandes bezieht Diesem neuen Prinzip zufolge ist ein Anbieter von Dienstleistungen ausschließlich dem Gesetz des Landes unterworfen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat und nicht dem des Landes, in dem er die Dienstleistung erbringt. Ein Unternehmen kann die Arbeitskräfte einstellen und sie dann in einen anderen Staat schicken, dabei aber Gesetze, Tarifverträge, Sicherheits- und Kontrollnormen des Ursprungslandes beibehalten. So lässt sich ein gigantisches, perfekt legalisiertes, europäisches caporalato <siehe Anmerkung 1> verwirklichen, bei dem die Arbeitskräfte in den Ländern mit niedrigen Löhnen und weniger Rechten eingestellt werden und dann verschickt werden, um in den Ländern zu arbeiten, in denen die Arbeitsbedingungen besser sind, ohne dass dies irgendeine Veränderung ihrer Situation bewirkt. Es ist klar, dass auf diesem Wege die Tarifverträge, die gesetzlichen und Sicherheitsnormen ausgehebelt werden und ein Mechanismus wilder Konkurrenz zwischen Unternehmen und Werktätigen geschaffen wird, der zum Abbau der sozialen Rechte in Europa führt.

 

Die FIOM hält die Streichung dieser Richtlinie für notwendig und fordert die sozialen Bewegungen und alle politischen Kräfte auf, dafür zu sorgen, dass ein Thema von dieser Tragweite nicht von den Institutionen in Angriff genommen und dabei ein Großteil der öffentlichen Meinung im Dunkeln gehalten wird.

 

Die FIOM verpflichtet alle ihre Organisationen sich an der Mobilisierungskampagne zu beteiligen, um die ARBEITSZEITRICHTLINIE UND DIE „BOLKESTEIN-RICHTLINIE“ bekannt zu machen und zu stoppen und um jene Prinzipien sozialer Solidarität und der Gleichheit der Rechte zu behaupten, die dem gemeinschaftlichen Europa zugrunde liegen müssen.

 

Rom, 27.Oktober 2004

 

Anmerkung 1:

Caporalato bedeutet direkt übersetzt: „Gefreitentum“ (von „Caporale“ = Gefreiter). Sinngemäß handelt es sich um eine Form der Vermittlung von Arbeitskräften mit mafiösen Zügen, die insbesondere in der Landwirtschaft Süditaliens aber auch in der Bauindustrie bis heute verbreitet ist, wobei der Arbeitskräfteverleiher (im Deutschen auch: „Sklavenhändler) hier als Caporale firmiert. Durch das Gesetz Nr. 1369 aus dem Jahr 1960 wurde die wilde und parasitäre Form der Arbeitskräfteüberlassung unter Strafe gestellt, bei der die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Regel schwarz beschäftigt wurden, einen erheblichen „Vermittlungsobolus“ zahlen mussten und ihnen zustehende Rechte vorenthalten wurden. An die Stelle dieses Gesetzes trat im Jahre 2003 das Gesetz Nr.30 bzw. „Biagi-Gesetz“ (benannt nach dem von den neuen Roten Brigaden erschossenen Arbeitsrechtler und Co-Autor dieses Gesetzes). Darin wird die Arbeitnehmerüberlassung / Leiharbeit in verschiedenen Formen wieder ausgeweitet. Für ausführlichere Informationen siehe den Artikel „Caporalato vecchio e nuovo“ (Altes und neues Caporalato) unter www.ancl.it/ANCLINST/MILO_3_S.htm

 

Vorbemerkung, Übersetzung aus dem Italienischen, Anmerkung und Einfügungen in eckigen Klammern:

Antifa-AG der Uni Hannover und Gewerkschaftsforum Hannover