Antifa-AG der Uni Hannover & Gewerkschaftsforum Hannover:

 

Die Tarifpolitik in den einzelnen EU-Staaten spielt für die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung in allen Mitgliedsländern nicht nur wegen der weiter zunehmenden Unternehmensverflechtung, sondern auch aufgrund der von den Regierungen betriebenen Synchronisierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik eine immer wichtigere Rolle. Vor einigen Jahren hatte sich sogar die nicht allzu agile EGB-Bürokratie gezwungen gesehen, darauf zu reagieren und vollmundig den Übergang zu einer „europäischen Tarifpolitik“ beschlossen, um den Lohnsenkungsspiralen, der Arbeitszeitverlängerung und Arbeitsverdichtung sowie der Ausweitung prekärer Beschäftigung entgegen zu treten. Wie nicht anders zu erwarten, blieb der Europäische Gewerkschaftsbund jedoch im wesentlichen eine Lobbyistentruppe samt gut bezahlten Frühstücksdirektoren und viel Kulisse. Selbst die bloße Information über das aktuelle Tarifgeschehen in den EU-Staaten ist (nicht nur in Deutschland) nach wie vor äußerst spärlich. Eingeweihte finden ein gutes (allerdings längst nicht ausreichendes) englischsprachiges Informationsangebot auf den Websites des von der EU-Stiftung „European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions“ seit 1997 betriebenen European Industrial Relations Observatory (EIRO) unter www.eiro.eurofound.eu.int/. Die Gewerkschaftsbasis, einschließlich der meisten Aktiven, bleibt in der Regel ohne Informationen und Einschätzungen.

Als kleiner Beitrag zur Überwindung dieses Zustandes hier der Bericht über den neuen Tarifvertrag im italienischen Bankenwesen aus der links-unabhängigen italienischen Tageszeitung „il manifesto“ vom 13.2.2005.

 

Bankangestellte: Neuer Tarifvertrag. Der Lehrling kommt.

 

Durchschnittliche Gehaltserhöhung von 146 Euro. Neueingestellte 4 Jahre lang niedriger eingestuft. <Lega Nord-Arbeitsminister> Maroni tobt: Das Gesetz Nr.30 wird <zu> wenig angewandt.

Neuer Tarifvertrag nach 10 Monaten Verhandlung und 3 Streiks. Alle außer der FABI unterschreiben: Zu geringe Gehaltserhöhung. <CISL-Generalsekretär> Pezzotta zu Maroni: „Ich verstehe seinen Fundamentalismus nicht.“

 

ANTONIO SCIOTTO

 

Seit gestern haben die Bankangestellten einen neuen Tarifvertrag, mit einem ersten, bemerkenswerten Schuss Gesetz Nr.30 / 2003 (oder „Biagi-Gesetz“, wie die Regierung es nennt). Die unterzeichnenden Gewerkschaften haben die Einführung der befristeten Versetzung, die Einfügungsverträge und den (leider übermäßig langen – bis zu 4 Jahre dauernden) Lehrlingsstatus akzeptiert, allerdings – für den Augenblick – bezogen auf die Arbeit auf Abruf (job on call), die unbefristete Versetzung (staff leasing), das Teilen eines Arbeitsplatzes (job sharing) sowie projektbezogene Arbeitsverträge eine ablehnende Haltung eingenommen. Was den Champion des Pro-Prekaritäts-Gesetzes, den Wohlfahrtsminister Roberto Maroni, der seine sofortige und volle Anwendung wollte, in Rage versetzte. Was die Gehaltserhöhungen anbelangt, wurde eine durchschnittliche Erhöhung der Entgelte um 146 Euro erreicht. Das entspricht einem Plus von 6,5%. (Die Spanne erstreckt sich von 84 Euro für einen Neueingestellten bis zu 249 Euro für einen leitenden Angestellten mit 9 altersbedingten Gehaltsanhebungen.) Gerade dieser Punkt hat die Gewerkschaften allerdings gespalten: FISAC-CGIL, FIBA-CISL, UILCA, FALCRI und Dircredito haben <den Tarifvertrag> mit dem Bankenverband ABI abgeschlossen, während die SINFUB mit Vorbehalten unterschrieben und die FABI die Verhandlungen mit der Absicht verlassen hat, eine Urabstimmung zu fordern. Dieser Gewerkschaft (der repräsentativsten der Branche) zufolge ist die beschlossene Gehaltserhöhung zu gering. Die FABI hatte 11% und weniger Prekarität gefordert. Für die kommende Woche hat sie ihren Nationalrat einberufen, der entscheiden wird, ob sie unterschreibt oder nicht.

 

Dieses Abkommen hat 10monatige Verhandlungen und 3 Streiks „gekostet“ und betrifft 320.000 Bankangestellte. Der lohnbezogene Teil des Tarifvertrages war 2003 abgelaufen, der normative Teil <bereits> im Jahre 2001. Für den tariflosen Zeitraum wird jeder Angestellte „eine Einmalzahlung“ erhalten: Im Durchschnitt 500 Euro. Hier reicht die Spanne von 353 Euro für einen Neueingestellten bis zu 1.042 Euro für einen leitenden Angestellten mit 9 altersbedingten Gehaltsanhebungen. Was das Aufgreifen des Gesetzes Nr.30 anbelangt, so betrifft der kontroverseste Teil des neuen Tarifvertrages die Einführung des sog. „der Berufsausbildung dienenden Lehrlingsstatus“. Er wird 4 Jahre dauern und es ermöglichen, bei den Neueingestellten in den ersten beiden Jahren eine um zwei Gehaltsgruppen und in den folgenden beiden Jahren um eine Gehaltsgruppe niedrigere Einstufung vorzunehmen. Für die Banken eine beachtliche Ersparnis. Man versteht allerdings wirklich nicht, was man in gut 4 Jahren <als sog. „Lehrling“> so Außergewöhnlliches erlernen kann. Ein etwas zu großes Zugeständnis. Zweifellos wären 2 Jahre mehr als ausreichend gewesen. Was die Einfügungsverträge (eine neue Version der alten CFL) angeht, so werden sie auf 5% des gesamten Personals begrenzt sein.

 

Die minderwertigen Einrichtungen des Gesetzes Nr.30 (job on call, staff leasing, projektbezogene Mitarbeit und job sharing) sind nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sondern schlicht nicht geregelt. Daher sind sie, wie der Minister Maroni anmerkt, theoretisch anwendbar. Die ABI hat jedoch alle ihr angehörenden Unternehmen aufgefordert, zumindest bis Ende 2005 keinen Gebrauch davon zu machen. Zu diesem Zeitpunkt wird der normative Teil des Tarifvertrages <bereits wieder> auslaufen. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, hat der Bankenverband, der bereits im Verlaufe der Verhandlungen eine sehr rigide Haltung eingenommen hat, den „weichen“ Ansatz gewählt – in der Hoffnung, schon ab dem kommenden Jahr gravierende Teile des Gesetzes Nr.30 aus der Schublade holen zu können.

 

Minister Maroni schien bei dieser Frage der am stärksten Verärgerte zu sein: „Der Ausschluss eines Teils der vom Biagi-Gesetz vorgesehenen Arbeitsvertragstypen ist unakzeptabel“, tönte er gestern. „Ich hatte die ABI aufgefordert, dem gewerkschaftlichen Druck, das Gesetz nicht in den Tarifvertrag einzuführen, nicht nachzugeben. Ich behalte mir vor, zu überprüfen, was einbezogen wurde, weil es erstaunlich wäre, wenn vom Biagi-Gesetz vorgesehene Einrichtungen nur deshalb ausgeschlossen würden, weil ein Teil der Gewerkschaft einen ideologischen Kampf führt.“ Den allgemeinen Diskurs einmal beiseite gelassen, erscheint die Tatsache ziemlich unüblich, dass sich ein Arbeitsminister dafür einsetzt, dass eine der Tarifparteien (die Unternehmen) der anderen (den Gewerkschaften) nicht nachgibt. Räumt er <damit> selbst ein, dass er auf einer Seite der Barrikade steht ?

 

Bezüglich der Anwendung des Gesetzes Nr.30 / 2003 erwidert der Generalsekretär der <christdemokratischen Gewerkschaftszentrale> CISL, Savino Pezzotta, dem Minister, dass „es das Gesetz gibt und niemand dies bestreitet“, aber auch, dass „der Tarifvertrag den Teil anwendet, der der Berufsgruppe dient“. „Ich kann den Fundamentalismus des Ministers nicht verstehen“, schloss er. „Die Tarifverträge sollen dazu dienen, die bestehenden Bedingungen zu verbessern.“

 

 

Vorbemerkung, Übersetzung und Einfügungen in eckigen Klammern:

Antifa-AG der Ui Hannover und Gewerkschaftsforum Hannover