“junge Welt” 16.2.2006

 

Rechtswidrig und überflüssig

Berliner Kampagne gegen »Hartz IV« fordert Abschaffung der Ein-Euro-Jobs. Praxis widerlegt Gesundbeterei der Politiker.

Von Sebastian Gerhardt
 

Rechtliche Fragen erscheinen auf den ersten Blick trocken und langweilig. In der Beratung von ALG-II-Empfängern werden aber nicht abstrakte Regeln, sondern konkrete Menschen in ihren Rechten und ihrer Würde verletzt. So etwa fasste Solveig Koitz von der Berliner »Kampagne gegen Hartz IV« ihre Erfahrungen aus der Sozialberatung auf einer Pressekonferenz zur Praxis der Ein-Euro-Jobs am Mittwoch zusammen. Die »Kampagne«, zu der sich Erwerbslose zusammengeschlossen haben, lehnt diese Jobs grundsätzlich ab. Sie fordert u. a. die Ausweitung unabhängiger Beratung und die sinnvolle Nutzung der Fördermittel. 
 
Ein-Euro-Jobs – im Amtsdeutsch: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) – sind keine arbeitsrechtlich geschützten Beschäftigungsverhältnisse. Doch selbst die vorhandenen geringen Regulierungen würden von Jobcentern und Maßnahmeträgern verletzt, kritisierte Koitz. Weder beachteten die Jobcenter, dass MAE nachrangig zu anderen Möglichkeiten der Beschäftigungsförderung eingesetzt werden sollen, noch gebe es – in der Regel – den gesetzlich geforderten Bezug zur individuellen Erwerbsbiographie der Betroffenen. In den Vereinbarungen mit den Maßnahmeträgern würden Umfang, Dauer und Art der Beschäftigung nicht präzise fixiert, so dass der Willkür am Arbeitsplatz Tür und Tor geöffnet seien.
 
Selbstverständlich haben Ein-Euro-Jobber laut Koitz das Recht, sich Zumutungen während der Arbeitszeit zu verweigern und sinnlose und rechtswidrige Maßnahmen abzubrechen. Doch nur wenige machen davon Gebrauch, wird doch schon gleich zu Beginn, wenn die Jobcenter ihre Vorschläge unterbreiten, auf Sanktionsmöglichkeiten verwiesen: Die angedrohte Kürzung des ALG II um 30 Prozent ist Existenz gefährdend. 
 
Wie Rechtsanwältin Sandra Kunze ausführte, haben Beschäftigte viele Rechte, die vor Gericht erstritten werden können. Allerdings sind die Verfahrensrechte von ALG-II-Empfängern  eingeschränkt. Dies beginnt schon mit dem ungeklärten Charakter der MAE-Vorschläge: Rein juristisch werden sie nicht als Bescheid gewertet, gegen den ein Widerspruch zulässig ist, sondern nur als Verwaltungsakt. Wer nicht zu einem Vorstellungsgespräch erscheint, riskiert daher eine Leistungskürzung. Erst die Kürzung rechtfertigt einen Widerspruch – dieser hat aber laut Sozialgesetzbuch II keine aufschiebende Wirkung. Um diese dennoch zu erreichen und damit die sofortige Leistungskürzung abzuwenden, ist ein besonderer, paralleler Antrag beim Sozialgericht nötig. 
 
Die Situation in Berlin beleuchtete Uwe Januszewski vom städtischen Hauptpersonalrat. In der Stadt gibt es demnach 32.000 MAE, davon 16.000 im Bereich des öffentlichen Dienstes, vor allem bei Bezirksämtern.  Nach den bisherigen Erfahrungen der Personalräte entspricht fast keine von ihnen den rechtlichen Vorgaben. Vor allem das Kriterium der Zusätzlichkeit wird regelmäßig verletzt, indem Regelaufgaben Kosten sparend auf Ein-Euro-Jobber übertragen werden. Dabei handelt es sich nicht nur um die Ablösung regulärer Jobs, sondern auch um die Ersetzung von Honorarkräften, zum Beispiel in der Jugendhilfe.

 

 

Quelle: www.jungewelt.de